Der Übertritt in den Islam

Der Eintritt in den Islam erfolgt durch das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses mit dem festen Glauben an dessen Bedeutung.

Das Glaubensbekenntnis lautet:

أَشْهَدُ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ الله وَأَشْهَدُ أَنَّ مُـحَمَّداً رَسُولُ اللهِ

Umschrift: Aschhadu ´Allâ ´Ilâha ´Illa l-Lâh

wa´aschhadu ´Anna Muhammadan Rasûlu l-Lâh

Zu Deutsch: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte von Allâh ist.“

Für den Eintritt in den Islam ist es nicht vorausgesetzt, genau diesen Wortlaut zu verwenden. Es genügt, wenn die betreffende Person einen anderen Wortlaut, der die Bedeutung wiedergibt, sagt, wie z. B. „Es gibt keinen Gott außer Allâh, Muhammad ist der Gesandte von Allâh“ oder „Es gibt keinen Schöpfer außer Allâh, Muhammad ist der Prophet von Allâh.“

Sollte jemand den Namen „Allâh“ nicht aussprechen können, so kann er im ersten Teil sagen: „Es gibt keinen Schöpfer außer Gott.“

Wenn man den Namen „Muhammad“ oder dessen Beinamen „Abu l-Qâsim“ nicht aussprechen kann, kann man seinen Beinamen wie folgt aussprechen: „Abu l-Gâsim“. Hier sei zu beachten, dass das „s“ im Namen „Abu l-Gâsim“ scharf, wie das „ß“ im Wort „Straße“, ausgesprochen wird.

Der erste Teil des Glaubensbekenntnisses beinhaltet, dass niemand außer Allâh anbetungswürdig ist.

Der zweite Teil des Glaubensbekenntnisses bedeutet, dass Muhammad, der Sohn von ˆAbdu l-Lâh, vom Stamm der Quraysch, in Makkah geboren, in Madînah gestorben, ein Gesandter Gottes ist und in allem, was er verkündete, wahrhaftig ist.

Das einmalige Aussprechen des Glaubensbekenntnisses mit dem Glauben an dessen Bedeutung ist für den Eintritt in den Islam ausreichend. Das Tragen eines Kopftuches, die Beschneidung, die Anwesenheit von Zeugen, die Ganzkörperwaschung, der Aufenthalt in einer Moschee oder das Lesen des Qur´ân sind keine Voraussetzungen, um in den Islam einzutreten.