Freitagsgebet

قَالَ اللهُ تَعَالَى

﴿ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِن يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَىٰ ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ ۚ ذَٰلِكُمْ خَيْرٌ لَّكُمْ إِن كُنتُمْ تَعْلَمُونَ ﴾

سورة الجمعة - الآية 9

 

Das Verrichten des Freitagsgebetes (Salâtu l-Djumu^ah) in der Gemeinschaft ist eine individuelle Pflicht (Fardu ^Ayn) für die männlichen, freien, wohnhaften, volljährigen sowie geistig gesunden Personen, die keinen entschuldbaren Grund für die Nichtteilnahme haben wenn diese -selbst wenn mit dem Imâm- vierzig verantwortliche, einheimische (al-Mustawtinûn) Männer sind, die in Häusern wohnen, nicht in Zelten, da das Freitagsgebet für die Zeltbewoner keine Pflicht ist.

 

Das Nasîhah Zentrum (Ahlu s-Sunnah wal-Djamâ^ah) lädt Euch zum wöchentlichen Freitagsgebet ein!

Winterzeit:

Um 12:30 Uhr : Unterricht
Um 13:00 Uhr : Ansprache

 

Sommerzeit:

Um 13:30 Uhr : Unterricht 
Um 14:00 Uhr : Ansprache

 

Bei Fragen könnt Ihr uns gerne anschreiben:

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